Qualitätssicherung bei Verfahren
Qualitätsanforderungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz
Psychologische Verfahren und Instrumente müssen natürlich den grundsätzlichen Anforderungen aus Wissenschaft und Praxis genügen (siehe: Qualitätssicherung bei Verfahren ). Von behördlicher und institutioneller Seite im Bereich der Prävention werden folgende Kriterien für Verfahren zur Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastung beschrieben:
In Österreich
BMASK – Zentralarbeitsinspektorat, ZAI (2013): Bewertung der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen im Rahmen der Kontroll- und Beratungstätigkeit: Orientierung zur Eignung eines Messverfahrens angelehnt an Toolbox der BAuA und die ÖNORM EN ISO 10075: 1-3 (S.15-17): „Prinzipiell müssen qualitätsgesicherte Messverfahren zur Ermittlung und Beurteilung von psychischen Arbeitsbelastungen testtheoretischen Anforderungen an Verfahren, wie sie auch in ÖNORM EN ISO 10075-3:2004 beschrieben werden (Hauptgütekriterien sind Objektivität, Reliabilität und Validität) erfüllen.“ Link zum Dokument (Zugriff: 10.5.2016).
In Deutschland
GDA (2015): Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz: Qualitätsgrundsätze für Instrumente/Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (S. 20): Link zum Dokument (Zugriff: 29.1.2016).
Die Standards bezüglich der Qualitätsanforderungen an Verfahren in Österreich (ZAI-Leitfaden) und Deutschland (GDA-Leitlinie) sehen zusammengefasst so aus:
In der Schweiz
Hier werden Anforderungen an die Qualität der Gefährdungsbeurteilung beispielsweise in dieser Broschüre vom Staatsekretariat für Wirtschaft SECO – Direktion für Arbeit-Arbeitsbedingungen beschrieben: Schutz vor Psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz – Information für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen (2015, auf den Seiten 38-39 finden sich zentrale Anforderungen in Form einer Checkliste).