BÖP

Qualitätssicherung bei Verfahren

Qualitätsanforderungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz

Psychologische Verfahren und Instrumente müssen natürlich den grundsätzlichen Anforderungen aus Wissenschaft und Praxis genügen (siehe: Qualitätssicherung bei Verfahren ). Von behördlicher und institutioneller Seite im Bereich der Prävention werden folgende Kriterien für Verfahren zur Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastung beschrieben:

In Österreich

BMASK – Zentralarbeitsinspektorat, ZAI (2013): Bewertung der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen im Rahmen der Kontroll- und Beratungstätigkeit: Orientierung zur Eignung eines Messverfahrens angelehnt an Toolbox der BAuA und die ÖNORM EN ISO 10075: 1-3 (S.15-17): „Prinzipiell müssen qualitätsgesicherte Messverfahren zur Ermittlung und Beurteilung von psychischen Arbeitsbelastungen testtheoretischen Anforderungen an Verfahren, wie sie auch in ÖNORM EN ISO 10075-3:2004 beschrieben werden (Hauptgütekriterien sind Objektivität, Reliabilität und Validität) erfüllen.“ Link zum Dokument (Zugriff: 10.5.2016).

In Deutschland

GDA (2015): Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz: Qualitätsgrundsätze für Instrumente/Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (S. 20): Link zum Dokument (Zugriff: 29.1.2016).

Die Standards bezüglich der Qualitätsanforderungen an Verfahren in Österreich (ZAI-Leitfaden) und Deutschland (GDA-Leitlinie) sehen zusammengefasst so aus:

Tabelle „Institutionelle Qualitätsanforderungen an Verfahren in Österreich und Deutschland“ als Bild (anklicken, um das zugehörige PDF zu öffnen)

In der Schweiz

Hier werden Anforderungen an die Qualität der Gefährdungsbeurteilung beispielsweise in dieser Broschüre vom Staatsekretariat für Wirtschaft SECO – Direktion für Arbeit-Arbeitsbedingungen beschrieben: Schutz vor Psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz – Information für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen (2015, auf den Seiten 38-39 finden sich zentrale Anforderungen in Form einer Checkliste).