BÖP

Regelwerke

Schweiz

„Mit dem Ziel, die Prävention psychosozialer Risiken zu verstärken, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit Unterstützung von Sozialpartnern und dem interkantonalen Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA) seit dem 1. Januar 2014 einen neuen Vollzugsschwerpunkt lanciert. In Übereinstimmung mit den kantonalen Arbeitsinspektoraten, die schweizweit mit dem Vollzug des Arbeitsgesetzes betraut sind, wird das Augenmerk bei den geplanten Kontrollaktivitäten auf die psychosozialen Risiken gerichtet. Im Fokus liegen der Schutz der persönlichen Integrität sowie der Schutz vor psychischen Fehlbelastungen.“ (Zitat Website von SECO, Zugriff am 19.7.2016)

In der Schweiz regeln den Umgang mit arbeitsbedingten Risiken – also auch psychosozialen Belastungen - das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG).

Ergänzend gelten die Verordnungen 3 (ArGV 3) und 4 (ArGV 4). Die zugehörige Wegleitung ist derzeit in Überarbeitung (Stand: Juli 2016).

Sämtliche rechtlich relevante Regelungen der Schweiz sind auf der SECO-Website zu finden (Zugriff: 19.8.2016).

Information, Unterlagen und praktische Hilfestellungen zum Thema psychosoziale Risiken finden sich auf der SECO-Website: www.psyatwork.ch (Zugriff: 19.8.2016). Hier werden auch Broschüren angeboten, die Hilfe für die Praxis bieten: Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz (2014) und Schutz vor Psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz – Information für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen (2015).

Mehr Literatur, Unterlagen und Links finden Sie unter Literatur/Links https://www.psybel-expert.info/literatur-links/einstiegsliteratur-zur-arbeitsbezogenen-psychischen-belastung