BÖP

Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen

Die Anforderungen und Regelwerke für das Vorgehen bei der Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastung sowie zur Ableitung von Maßnahmen – falls erforderlich – sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz sehr ähnlich definiert:

  1. Ermittlung und Beurteilung: Es ist ein geeignetes Verfahren oder Instrument einzusetzen, welches psychische Belastung (bedingungsbezogen, verhältnisbezogen) ermittelt. Das Verfahren muss hierzu Merkmale der Arbeitsaufgabe, der sozialen Beziehungen, der Arbeitsumgebung und der Arbeitsorganisation erfassen. Solche Verfahren in der Regel
    • standardisierte Fragebögen online oder offline (Befragungen aller Mitarbeiter/innen) oder
    • standardisierte Gruppenmethoden (Gruppeninterviews / Gruppen-Workshops meist mit einer stellvertretenden Auswahl von Mitarbeiter/inne/n für bestimmte Arbeitsbereiche oder Tätigkeitsgruppen) oder
    • standardisierte Beobachtungsanalyse-Verfahren (zur Detailuntersuchung eines bestimmten Arbeitsvorgangs an einer konkreten Arbeitssituation).
    Mit dem Verfahren müssen alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in einer Organisation erfasst und die Ergebnisse einer Bewertung unterzogen werden, ob und in welchem Maße und hinsichtlich welcher Aspekte Risiken für psychisch beeinträchtigende Arbeitsbedingungen vorliegen.
  2. Handlungsbedarf und Maßnahmen: Stellt sich heraus, dass in bestimmten Arbeitsbereichen oder bei bestimmten Tätigkeiten für konkrete psychische Belastungsfaktoren ein solches Risiko vorliegt, besteht Handlungsbedarf zur Verbesserung dieser konkreten Arbeitsbedingungen.
  3. Kontrolle der Wirksamkeit: Wirksame Maßnahmen müssen zur Vermeidung bzw. Reduktion des festgestellten Risikos führen. Dies ist entsprechend zu prüfen. Sollte sich zeigen, dass sich die festgestellten psychischen Risiken nicht vermeiden oder reduzieren ließen, müssen Alternativen entwickelt werden.
  4. Kontinuität und Verstetigung: Es handelt sich nicht um einen einmaligen Vorgang, sondern die regelmäßige und stetige Überprüfung sich ändernder Arbeitsbedingungen hinsichtlich ihrer Wirkung auf Sicherheit und Gesundheit.

Abgesehen von diesem Kernprozess haben die drei Länder Österreich, Deutschland und die Schweiz unterschiedlich geregelt, welche Anforderungen an geeignete Instrumente zu stellen sind, welche Kompetenzen und Professionen hier tätig sein können, wer wann zu informieren und zu beteiligen ist und wie die schriftliche Dokumentation des Prozesses und seiner Ergebnisse zu erfolgen hat.

Mehr Literatur, Unterlagen und Links finden Sie unter Literatur/Links: https://www.psybel-expert.info/literatur-links/einstiegsliteratur-zur-arbeitsbezogenen-psychischen-belastung